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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WIFRATEC

§1

Frank Wiehl wird im Folgenden als Agentur WIFRATEC bezeichnet. WIFRATEC erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. WIFRATEC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von WIFRATEC. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist WIFRATEC berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§2

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch WIFRATEC oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebotes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

§3

Unsere Preise und Angebote verstehen sich freibleibend, unverbindlich. Alle Zahlungen erfolgen in Euro zzgl. der gesetzlich jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

§4

Sämtliche Zahlungen aus Verträgen mit WIFRATEC sind sofort rein netto nach Rechnungserteilung zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen für die individuelle Programmierungs- und Gestaltungsleistung. Bei dieser Leistung fallen eine Anzahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtvolumens im Voraus und der Restbetrag nach Fertigstellung der Programmierung an oder entsprechend gesonderter Vereinbarungen. Leistungen für die Pflege und Updates von Webseiten sowie das Einstellen der Seiten auf dem Server werden nach erfolgtem Upload fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (mehr als 15 Wochen seit Auftragserteilung) oder erfordert er von WIFRATEC hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

Bleibt der Kunde länger als 14 Tage mit einer oder mehreren Folgezahlungen im Rückstand, behält sich WIFRATEC vor, nach entsprechender Benachrichtigung des Kunden, die Leistungen bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist WIFRATEC auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über dem jeweilig gültigen Diskontsatz zu berechnen.

§5

Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

§6

WIFRATEC haftet gegenüber seinen Kunden nicht für Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art einschließlich der Schäden für Verluste durch Arbeitsunterbrechungen, Computerausfall oder -störungen sowie sonstigen Schäden oder Verlusten jedweder Art, außer, diese Schäden sind nachweislich durch Organe von WIFRATEC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

WIFRATEC übernimmt keine Haftung bei Störungen im Internet oder bei Schwierigkeiten mit der Übertragung von Daten. WIFRATEC haftet nicht für den Inhalt der Internetseiten des Vertragspartners. Etwaige Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

§7

Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von WIFRATEC. Insbesondere wird für Übermittlungsfehler, die durch Einsatz elektronischer Medien eintreten, nicht gehaftet. Lediglich geringe Farbabweichungen zwischen Mustern und dem Endprodukt berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen.

Der Kunde stellt WIFRATEC von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Bei Webdesignpaketen erhält der Kunde sämtliche zum Designpaket gehörenden Dateien zur eigenständigen Pflege und Uploads seines Angebotes. Das Vertragsverhältnis endet mit der Überlassung dieser Dateien. WIFRATEC ist in diesem Fall nicht für die Datensicherung der vom Kunden auf einen Server übermittelten Daten verantwortlich. WIFRATEC ist ebenfalls nicht für den Inhalt der vom Kunden modifizierten Seiten verantwortlich. WIFRATEC haftet nicht für etwaige Verletzungen der Vertraulichkeit von Email-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

§8

Der Kunde stellt WIFRATEC von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiteninhalten frei und sichert zu, dass er die von WIFRATEC erstellten Designvorlagen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von obszönem, pornographischem, bedrohlichem, rassistischem oder verleumderischem Material verwenden wird. Der Kunde wird sicherstellen, mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen, Patente oder andere Rechte Dritter sowie geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland zu verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. WIFRATEC ist zur inhaltlichen Prüfung der Seiten des Kunden nicht verpflichtet.

§9

Jeder an WIFRATEC erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen WIFRATEC insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§97ff. Urheberrechtsgesetz zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von WIFRATEC weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt WIFRATEC eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, beträgt die Vertragsstrafe für jeden Fall des Verstoßes 10.000,- EUR. Dem Vertragspartner bleibt nachgelassen, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen. WIFRATEC überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und WIFRATEC. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

§10

Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
WIFRATEC ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen von WIFRATEC entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von WIFRATEC abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, WIFRATEC im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien zur Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§11

Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. WIFRATEC ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

§12

WIFRATEC ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung die Arbeiten unentgeltlich zu verwenden.

§13

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. WIFRATEC behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann WIFRATEC eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann WIFRATEC auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an WIFRATEC übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber WIFRATEC von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§14

WIFRATEC verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Beanstandungen - gleich welcher Art - sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§15

WIFRATEC haftet, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte/einfache Fahrlässigkeit haftet WIFRATEC nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt WIFRATEC gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit WIFRATEC kein Auswahlverschulden trifft. WIFRATEC tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Soweit WIFRATEC selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt WIFRATEC hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von WIFRATEC zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

§16

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Langenenslingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Langenenslingen. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

§17

WIFRATEC bietet keine TYPO3-Wartungsverträge an. Die auf unseren Servern gehosteten Internetpräsenzen müssen vom Kunden eigenständig und eigenverantwortlich gewartet werden.

Sollte es aus technischen Gründen unmöglich sein, die Webseite weiter zu betreiben (z.B. veralteter technischer Stand), so behält sich WIFRATEC vor, dem Vertragspartner ein Alternativangebot zu unterbreiten bzw. das Webhosting-Paket zu einem anderen Provider kostenpflichtig zu transferieren. Sollte dieser von dem Angebot nicht Gebrauch machen, so kann er seine Domäne per sofort übernehmen (KK-Antrag). Die bereits im Vorfeld in Rechnung gestellten Providergebühren werden in diesem Falle nicht erstattet.

Die aktuellen TYPO3-Versionen und deren Supportende sind online einsehbar unter https://typo3.org

Ebenfalls dort einsehbar sind die anderen verwendeten Softwarekomponenten und Laufzeitumgebungen (PHP-Versionen etc.)

§18

Für den Bereich "Hardware- und Softwarebeschaffung" gilt weiter folgendes:

I. Geltungsbereich

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware bzw. Leistung anerkannt. Etwaigen Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Angebot und Bestellung

  1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
  2. Wir behalten uns bei zum Angebot zugehörige Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.
  3. Die vom Hersteller zugesicherten Produkteigenschaften sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abreden oder Nebenabreden des Verkäufers.
  4. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

III. Lieferungen und Lieferfristen

  1. Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Ausnahmen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, Nichtlieferbarkeit, behördliche Anordnungen), auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, den Liefertermin entsprechend hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Verkäufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

IV. Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

V. Preise und Zahlung

  1. Die Preise verstehen sich - sofern nichts anderes angegeben ist - in € (EURO) pro Stück.
  2. Die Preise gelten am angegebenen Stichtag ab Lager Langenenslingen, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten und gegebenenfalls Nachnahmegebühren. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn WIFRATEC über den Betrag frei verfügen kann.
  4. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Für die Agenturleistungen von WIFRATEC gilt entsprechend § 4.
  5. Verweigert der Käufer die Annahme der bestellten Ware, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder bis zu 50% der Kaufsumme als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen.
  2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungspreises einschließlich Umsatzsteuer an uns ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers (insbesondere Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  3. Veränderungen an der Ware sind unzulässig, soweit sie noch im Eigentum von WIFRATEC stehen. Sollte dies dennoch geschehen, so erstreckt sich das Eigentum auf die neu entstandene Ware.

VII. Patent- und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert noch auf einem anderen Weg Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns herauszugeben.

VIII. Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten, dass die von uns ausgelieferten Artikel frei sind von Material und Herstellungsmängeln; die Gewährleistungsansprüche verjähren in 24 Monaten ab Lieferung und sind nicht übertragbar. Weitergehende Gewährleistungszusagen der Hersteller bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Akkus, Batterien und Netzteilen beträgt die Gewährleistung lediglich nur 16 Monate.
  2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiss; Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nichtautorisierter Dritter; unsachgemäßer Gebrauch, Bedienungsfehler und falsche oder fehlerhafte Software. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  3. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Tritt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.
  4. Einsendungen von beanstandeter Ware werden vom Verkäufer nur mit bei uns einzuholender und beiliegender Rücksendenummer, Garantienachweis, sowie präziser Fehlerbeschreibung in fachgerechter Verpackung frei zur Reparatur angeliefert, angenommen und bearbeitet. Die Portokosten für die Rücksendung der Ware zum jeweiligen Hersteller/Händler hat der Käufer zu tragen.
  5. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, Kosten der Überprüfung und Reparatur zu unseren jeweils gültigen Allgemeinen Servicekonditionen an den Käufer weiterzugeben.
  6. Alle Reparaturen werden an einem Ort unserer Wahl vorgenommen.
  7. Für die Lauffähigkeit und Kompatibilität der gelieferten Software und/oder Hardware mit der jeweiligen Hard- und/oder Software des Käufers wird keine Garantie übernommen.
  8. Umtausch bereits geöffneter Software oder bereits genutzter Hardware ist nicht möglich.

IX. Haftung

Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere für mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden werden ausgeschlossen, außer in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Entsprechendes gilt für den Verlust von Daten.

X. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

XI. Wirksamkeit, Erfüllungsort

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbestimmungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Der Export von uns gelieferten Produkten unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Der Besteller ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.
  3. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungen des Käufers ist Langenenslingen.
  4. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

§19

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01. März 2024